Ergogene Substanzen Leistungsfördernde Nahrungsergänzung oder (il)legale Manipulation?
von Dr. Ulrich Kau, Dezember 2001, Abstract Rudersymposium in Konstanz
Es gibt heutzutage eine Vielzahl von Sportlern, die - nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Leistungsdrucks - ein großes Interesse daran haben, ihre Leistungsfähigkeit durch die Zufuhr geeigneter Produkte aus dem Bereich der Sporternährung/ Nahrungsergänzungspräparate günstig zu beeinflussen. Bei der Beurteilung von Nahrungsergänzungen und Sportlerernährungen müssen neben der ernährungsphysiologischen Ebene auch die besonderen Bedingungen und Gegebenheiten im Leistungssport berücksichtigt werden und das Verständnis für die Sportart vorhanden sein.
Die allgemein bekannten Kohlehydrat-/Eiweißriegel, Vitamin-/Mineralstoffpräperate und (Sport-)Getränke gelten sicherlich als legal und können in vernünftiger Dosierung empfohlen werden.
Ebenfalls als unbedenklich eingestuft werden können die ergogenen Substanzen Taurin, Carnitin, Coenzym Q10, Bicarbonat und Posphatidylserin, auf die im Vortrag noch näher eingegangen wird.
Das Kreatin steht zwar nicht auf der Dopingliste, wird jedoch aufgrund verschiedener Aspekte in den Fachkreisen widersprülich diskutiert. Neueste Erkenntnisse zeigen, daß in der Zelle anwesendes Kreatin zu einer geringen Zellschwellung führt, welches eine Signalfunktion für eine verminderte Proteolyse und Leucinoxidation ausübt (Waldegger et al., 1999. Parise et al. 2000). Das Kreatin stimuliert demnach nicht die Proteinsynthese und ist daher in keinem Fall ein verdecktes Anabolikum.
Das Koffein unterscheidet sich von den anderen ergogenen Substanzen, daß es unser Körper nicht selbst herstellen kann. Es gilt als Dopingsubstanz, wenn die Konzentration von 12mg/l im Urin überschritten wird. Generell gilt immer noch zu beachten, daß eine Koffeinzufuhr von mehr als 7 mg pro kg Körpergewicht (ohne ausreichende Zufuhr von Wasser) eine Konzentration von mehr als 12 mg pro Liter Urin bedingen könnte.
Inwieweit es sich bei der Applikation von ergogenen Substanzen jedoch um eine legale Maßnahme, um den Versuch einer Manipulation oder vorsätzliches Doping handelt läßt sich durch die Begriffe Substitution (Zufuhr von Nährstoffen zum Ausgleich eines Mangels), Supplementierung (Zufuhr von Nährstoffen, über den eigentlichen Bedarf hinausgehend) und Doping (Zufuhr illegaler Substanzen) erklären.